Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Containern (Abfälle, Reststoffe, Wertstoffe)
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Zeitliche Abwicklung der Aufträge
§ 4 Zufahrten und Aufstellplatz
§ 5 Sicherung des Containers
§ 6 Beladung des Containers und Verwertung von Abfällen
§ 7 Entsorgungsnachweis, Begleitschein
§ 8 Schadenersatz
§ 9 Vergütung
§ 10 Fälligkeit der Rechnung
§ 11 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 12 Gerichtsstand